KI

Künstliche Intelligenz als Beschleuniger

KI macht Recruiting schneller und treffsicherer. Sie ersetzt aber weder Urteilskraft noch Verantwortung. Bei uns bleibt die Entscheidung beim Menschen – und wir helfen Ihnen, den EU AI Act für Ihren eigenen Betrieb einzuordnen.

Recruiter prüft eine KI-gestützte Vorauswahl am Bildschirm
KI unterstützt, Mensch entscheidet

Wie wir selbst mit KI arbeiten

Recruiting ist im AI Act ein sensibler Bereich. Deshalb trennen wir sauber, wer was verantwortet.

KI übernimmt

Tempo und Vorauswahl

  • Matching und Screening als Unterstützung, nicht als Ersatz
  • Schnellere Vorauswahl und bessere Trefferquote
  • Hilfe bei Stellenprofilen, Ansprache und Auswertung
  • Datenschutzkonform nach Schweizer DSG und DSGVO
Mensch entscheidet

Urteil und Verantwortung

  • Jede Empfehlung wird von uns persönlich geprüft
  • Einschätzung von Motivation, Passung und Team
  • Gespräche mit Kandidatinnen und Kandidaten führen wir selbst
  • Keine automatische Absage ohne menschliche Kontrolle

EU AI Act

Nicht ob Sie KI nutzen – sondern wofür

Seit dem 2. August 2026 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 grundsätzlich anwendbar. Der AI Act ist kein Verbot von KI, sondern ein Rahmen. Er unterscheidet nach Risiko, und dieses Risiko ergibt sich aus dem konkreten Anwendungsfall, nicht aus dem Produktnamen.

Eine KI, die eine Stellenanzeige formuliert, ist etwas anderes als eine KI, die 200 Bewerbungen nach Eignung sortiert. Dasselbe Werkzeug, zwei völlig verschiedene Risikostufen.

Auch wer nur ein fertiges Tool einsetzt, kann Pflichten haben. Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern – Sie müssen keine KI entwickeln, um betroffen zu sein.

Die falsche FrageNutzen wir KI?
Die richtige FrageWelche KI, wofür, wer ist betroffen, welche Regeln gelten?
Der häufigste Irrtum«Wir nutzen nur ChatGPT, also betrifft uns das nicht.»

Vier Risikostufen

Der AI Act behandelt nicht jede Anwendung gleich. Diese Einteilung ist der Ausgangspunkt jeder Einordnung.

Stufe A

Verbotene Praktiken

Nicht die Technologie ist verboten, sondern bestimmte Anwendungen – etwa manipulative Systeme, das Ausnutzen von Vulnerabilitäten oder Social Scoring. Gilt seit dem 2. Februar 2025.

Stufe B

Hochrisiko-Anwendungen

Erlaubt, aber mit strengen Auflagen: Risikomanagement, Daten-Governance, Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit und Cybersicherheit. Betrifft unter anderem Beschäftigung und Personalmanagement.

Stufe C

Transparenzpflichten

Menschen müssen wissen, wenn sie mit KI sprechen oder wenn Inhalte durch KI erzeugt oder verändert wurden. Betrifft Chatbots ebenso wie generierte Texte und Bilder. Gilt seit dem 2. August 2026.

Stufe D

Minimales Risiko

Der grösste Teil des Alltags. Hier entstehen kaum AI-Act-Pflichten – Datenschutz, Urheberrecht, Arbeitsrecht und Geheimhaltung gelten aber unabhängig davon weiter.

Gilt das auch für Schweizer Unternehmen?

Es kann. Entscheidend ist nicht allein der Firmensitz, sondern wo eine KI angeboten und eingesetzt wird – und wo ihre Ergebnisse verwendet werden.

Vermutlich nicht betroffen

Rein schweizerischer Einsatz

Ein Unternehmen, das KI ausschliesslich für seine Tätigkeit in der Schweiz nutzt, fällt nicht allein deshalb unter den AI Act. Schweizer Datenschutz-, Arbeits- und Vertragsrecht gelten unabhängig davon weiter.

Betroffen

Mit EU-Bezug

  • Sie bieten ein KI-System Kunden in der EU an
  • Die Ergebnisse Ihres KI-Systems werden in der EU verwendet
  • Sie haben eine Niederlassung in der EU, die KI einsetzt
  • Sie bringen ein KI-System auf den EU-Markt

Umgekehrt gilt aber auch: Nicht alles, was irgendwie mit der EU zu tun hat, fällt unter den AI Act. Artikel 2 nennt konkrete Anknüpfungspunkte. Deshalb prüfen wir bei Schweizer Kunden zuerst den geografischen Bezug – und erst danach die Risikoeinordnung.

Der Zeitplan

Stand September 2026. Übergangsregeln werden weiterentwickelt und sollten vor jeder Entscheidung erneut geprüft werden.

1. August 2024Der AI Act tritt in Kraft.
2. Februar 2025Definitionen, Verbote und die Regel zur KI-Kompetenz werden anwendbar.
2. August 2025Governance-Regeln und Pflichten für GPAI-Modelle werden anwendbar.
2. August 2026Der AI Act wird grundsätzlich anwendbar, die Durchsetzung beginnt, die Transparenzregeln gelten.
2. Dezember 2027Die Hochrisiko-Regeln für sensible Bereiche wie Beschäftigung greifen.
2. August 2028Regeln für Hochrisiko-KI in bestimmten regulierten Produkten.

Unser AI-Act-Check

Sechs Schritte, einzeln oder als Paket. Am Ende wissen Sie, welche KI Sie einsetzen dürfen, was Sie beachten müssen und was Ihre Mitarbeitenden brauchen.

01

KI-Inventur

Wir erfassen, welche Tools tatsächlich im Einsatz sind, in welcher Abteilung, wofür und mit welchen Daten. Ergebnis ist ein KI-Register.

02

Risiko-Einordnung

Wir prüfen Ihre Rolle – Anbieter oder Betreiber – und ordnen jeden Anwendungsfall einer Risikostufe zu. Inklusive EU-Bezug.

03

Massnahmenplan

Eine klare Liste statt eines Gutachtens: Was ist sofort zu tun, was kann warten, was ist nicht erforderlich.

04

KI-Richtlinie

Einfache interne Regeln, die zu Ihrem Betrieb passen: zugelassene Tools, Umgang mit Daten, Freigaben, Meldewege. Kein 50-seitiges Dokument.

05

Mitarbeiterschulung

KI-Kompetenz nach Artikel 4 – anhand Ihrer echten Arbeitsfälle statt an hundert Folien. Was darf eingegeben werden, wann muss ein Ergebnis geprüft werden.

06

Regelmässiger Check

Tools ändern sich, neue kommen dazu. Wir halten die Übersicht aktuell, statt sie einmal zu erstellen und dann zu vergessen.

Dieser Überblick ist eine Informations- und Arbeitsgrundlage und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob ein konkretes KI-System unter eine bestimmte Regel fällt, hängt vom tatsächlichen System, seiner Funktion und der aktuellen Rechtslage ab. Bei Hochrisiko-Anwendungen, Datenschutzfragen oder arbeitsrechtlich sensiblen Anwendungen empfehlen wir, zusätzlich eine qualifizierte Rechtsberatung beizuziehen.

Kontakt

Bereit für Ihr erstes Gespräch?

In nur circa 30 Minuten verschaffen wir uns einen Eindruck über Ihre offenen Vakanzen, Wünsche und Erwartungen an uns Personalgewinner, oder als Jobsuchender holen wir Ihre Erwartungen für Ihren nächsten Karrieresprung ab.

Selbstverständlich legen wir auch fest, wie wir Sie hierbei möglichst effektiv unterstützen können.

Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr

Kontaktformular

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Korrespondenzadressen:
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